Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines 1.1. Die nachfolgenden Bedingungen haben Gültigkeit für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen und werden Inhalt des Vertrages. 1.2. Abweichenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Sie gelten auch dann nicht, wenn der Kunde sie seiner Bestellung oder sonstigen Erklärung zu Grunde gelegt hat. II. Angebote und Aufträge 2.1. Unsere Angebote sind frei bleibend. Ein wirksamer Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung zustande. Mündlich oder fernmündlich getroffene Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. 2.2. Abbildungen, Zeichnungen, Maßangaben sowie andere Unterlagen, die zu unseren Angeboten gehören, bleiben in unserem Eigentum und sind nur annähernd Maß gebend. 2.3. Termine: Grundsätzlich finden Termine vor Ort im Stall des Kunden statt. Es entstehen daher Anfahrtskosten (weiter unten) die laut Tarif zu verrechnen sind. Termine, die vom Kunden nicht eingehalten werden können, müssen mindestens 24 Stunden vorher schriftlich per Mail abgesagt werden, sonst sind Stornogebühren in Höhe der Anfahrtskosten zu verrechnen. Der Kunde muss pünktlich zum Terminzeitpunkt anwesend sein. Aus organisatorischen Gründen können wir durchaus etwas oder erheblich später als ausgemacht am Terminort eintreffen, hier informieren wir den Kunden aber rechtzeitig! III. Sattelanpassungen 3.1. Eine Sattelanpassung und insbesondere auch die Anpassung eines Maßsattels kann von Natur aus nur für den Moment gelten. Aufgrund mannigfaltiger Gründe ändern sich die Grundlagen (Pferdemuskeln, Fettgewebe, Sehnen, Bänder, Knochen etc.) der Sattelpassform ständig. Sattel-Reiter-Pferd sind als dynamisches System zu sehen, welches ständigen Veränderungen unterliegt, die sich auf die Passform niederschlagen können. Sättel sind aus einem Naturprodukt hergestellt. Die für die Passform maßgeblichen Kissenbeschaffenheiten und Kopfeisensymmetrien sind vom Bemuskelungszustand und Asymmetrien der Pferde abhängig, sodass Sättel durchaus asymmetrisch eingestellt werden können. Die Sattelkissen werden häufig von Hand gefüllt und können auch aus diesem Grunde von Natur und vom Werk aus geringfügige Ungleichheiten im Verlauf aufweisen. Eine Garantie, Gewährleistung oder sonstige Mängelhaftung kann aus all diesen Gründen auf die Sattelpassform nicht gegeben werden. 3.2. Wegen der Möglichkeit der Änderung der Grundlagen der Sattelpassform und auch der Kissenbeschaffenheit der Sättel wird eine Kontrolle nach ca. 3 bis 10 Wochen nach jedem Sattelkauf empfohlen. Auch nach dieser ersten Kontrolle wird eine regelmäßige Überprüfung in Abständen von 3 bis 9 Monaten empfohlen. Diese Kontrollen und Überprüfungen einschließlich der notwendigen Anfahrten und Dienstleistungen sind nicht im Kaufpreis/Grundentgelt inkludiert und gesondert zu bezahlen. Überhaupt ist jede Dienstleistung im Einzelnen zu verrechnen und vom Kunden zu bezahlen. Weder die erste Überprüfung nach 3 Monaten, noch die nachfolgenden laufenden Überprüfungen können Gegenstand einer Garantie, Gewährleistung oder sonstigen Mängelhaftung sein. Für die Durchführung aller Nachkontrollen und Überprüfungen ist der Abnehmer verantwortlich und hat dieser von sich aus einen Termin zu vereinbaren. Es erfolgt aus organisatorischen Gründen keine Erinnerung und Evidenzhaltung durch uns. 3.3. Vor einer Sattelanpassung hat der Kunde dafür zu sorgen, dass das Pferd gesund und reitbar ist und insbesondere ohne Rückenprobleme vorgeführt wird. Empfindliche Rückenpartien müssen im Vorfeld über Veranlassung des Kunden vom Fachtierarzt abgeklärt werden. Ostheopathen, Omniopathen, Chiropraktiker, Physiotherapeuten und ähnliche Tierheilbehandler, die keine Tierärzte sind, werden zur Diagnostik nicht akzeptiert. Wird uns vom Kunden nicht nachweislich Anderes mitgeteilt, so dürfen wir davon ausgehen, dass das Pferd gesund, das heißt insbesondere frei von Unregelmäßigkeiten, Abnormitäten und Rückenproblemen, ist. 3.4. Das von uns verwendete Aufnahme Formular und die daraus zu entnehmenden Daten sind eine Annäherung an die Realität der Passgenauigkeit eines Sattels am stehenden Pferd, die Ergebnisse müssen vom erfahrenen Fachmann interpretiert werden. 3.5. Der Sattel ist nur Vermittler und Druckverteiler des Reitergewichtes, viele Rückenprobleme sind eine Reaktion von Reitweisen oder Reitpraktiken. Der Kunde hat nachzuweisen, dass am Pferd durch die angewendeten Reitweisen keine Rückenschäden verursacht werden. Satteldruckmessungen, Druckanalysen oder Thermografien werden von uns als Beweismittel nicht akzeptiert, da sie keine objektivierbaren oder unter standardisierten Bedingungen durchführbaren Messungen sind. Diagnosen von Ostheopathen, Omniopathen. Chiropraktikern, Physiotherapeuten und ähnlichen Tierheilbehandlern, die keine unabhägigen Tierärzte sind, werden nicht akzeptiert. IV. Vertragsabwicklung, Anzahlung 4.1. Die Anfertigung bzw. Bestellung des Sattels beim Herstellerwerk erfolgt erst, nachdem eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Sattelkaufpreises bei uns eingegangen ist. Steht der Kunde aus nicht von uns verschuldeten Gründen von der weiteren Abwicklung des Sattelkaufes bzw. Übernahme des Sattels ab, so steht es uns frei, auf Erfüllung zu bestehen oder unter Setzung einer Nachfrist von 7 Werktagen vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des von uns nicht verschuldeten Vertragsrücktrittes des Kunden fällt eine Vertragsstrafe in der Höhe von 25% der in Auftrag gegebenen Leistung an. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten. 4.2. Gründe, die der Sphäre des Kunden zuzurechnen sind, wie etwa Verkauf, Ableben, Erkrankung oder Sportuntauglich werden des Pferdes etc., sowie auch Gründe höherer Gewalt berechtigen den Käufer nicht, vom Kaufvertrag abzustehen. Vielmehr muss der Käufer den Sattel zum vollen Preis übernehmen. – Wir helfen aber gerne weiter eine Lösung zu finden. 4.3. Werden uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Abnehmers begründen, können wir weitere Lieferungen oder Leistungen von einer über Punkt 4.1. hinausgehenden Vorauszahlung abhängig machen. Wir sind berechtigt, dem Kunden diesfalls für die weitere Vorrauszahlung eine angemessene Frist zu setzten und bei fruchtlosem Verstreichen dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten. Auch diesfalls fällt eine Vertragsstrafe in der Höhe von 25% der in Auftrag gegebenen Leistung gemäß Punkt 4.1. an. V. Preise 5.1. Unsere Preise gelten „ab Werk“, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Verpackungs-, Versand- oder Anlieferungskosten sind nicht im Preis enthalten. VI. Lieferzeit 6.1. Alle genannten Liefertermine sind unverbindlich und gelten als nur annähernd vereinbart, soweit sie nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. 6.2. Falls wir schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten können, hat uns der Käufer mit Einschreiben eine angemessene Nachfrist von zumindest 4 Wochen zu setzen, das bloße Zuwarten nach dem Liefertermin reicht nicht aus. Nach fruchtlosem Ablauf dieser gesetzten Nachfrist ist der Käufer berechtigt, mit Einschreiben vom Vertrag zurückzutreten. Nur in diesem Fall ist eine geleistete Anzahlung an den Kunden rückzuerstatten. Alle weitergehenden Ansprüche des Kunden, insbesondere auf den Ersatz von Schäden jedweder Art, auch von solchen, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, werden ausdrücklich ausgeschlossen. 6.3. Wird uns die Leistung auf Grund höherer Gewalt oder aus anderen unverschuldeten Umständen ganz oder teilweise vorübergehend unmöglich oder erheblich erschwert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer des Hindernisses. Gleiches gilt für eine gesetzliche oder vom Verkäufer gesetzte Frist, insbesondere für Nachfristen beim Verzug. 6.4. Bei einem etwaigen Lieferverzug, soweit er nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruht, sind Schadenersatzansprüche des Kunden jeder Art ausgeschlossen. VII. Zahlung Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsfrist fallen ab Fälligkeitsdatum Verzugszinsen in der Höhe von 4% jährlich an. VIII. Gewährleistung/Haftung 8.1. Bei Sätteln, die vom Kunden vor dem Kauf probiert werden, müssen Reklamationen in Bezug auf Sitzgefühl (Sitzkurve, Sitzgröße, Pauschenhöhe und Lage, Sattelmodell per se) sofort, jedenfalls vor dem Kauf schriftlich via Mail an info@theresastern.at oder via Brief bekannt gegeben werden. 8.2. Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich zu überprüfen und uns Mängel jeglicher Art binnen 14 Tagen schriftlich per Post oder via Mail an unsere offizielle Mailadresse mitzuteilen. Unter Hinweis auf Punkt III.3.1. der vorliegenden AGBs wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass wir bei Maßsätteln, (sowie auch bei von uns durchgeführten Anpassungen von Sätteln) lediglich die einmalige Anpassung des Sattels schulden, nicht jedoch die bei Sätteln generell notwendige (und bei Maßsätteln in der Regel noch häufiger notwendige ) wiederholte Anpassung des Sattels aufgrund von Veränderungen von Pferd, Reiter und Material, weshalb wir auch nur dafür Gewähr leisten, dass der Sattel von uns bei Übergabe bestmöglich angepasst wird, nicht aber dafür, dass diese einmal hergestellte Passform auch eine über längere Zeit andauernde ist. 8.3. Wir unterliegen keiner Gewährleistungs- oder sonstigen Mängelhaftungspflicht, wenn der Kunde einen Mangel nicht rechtzeitig im Sinne des vorigen Punktes schriftlich gerügt hat. Bei rechtzeitiger und berechtigter Mängelrüge sind wir – unter Ausschluss der Rechte des Käufers, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern – zur Nacherfüllung bzw. Verbesserung verpflichtet, es sei denn, dass wir auf Grund der gesetzlichen Regelungen oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verweigerung der Nacherfüllung/Verbesserung berechtigt sind. Für die Nacherfüllung/Verbesserung ist uns eine angemessene Frist zu gewähren. 8.4. Schadenersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen eines Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung/Verbesserung fehlgeschlagen ist oder von uns unberechtigt verweigert wird. 8.5. Wir haften nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen und weiters nur, wenn die verletzte Vertragspflicht für das Erreichen des Vertragszwecks erkennbar von wesentlicher Bedeutung ist. Wir haften nur begrenzt bis zu Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens. 8.6. Die Haftungsbeschränkungen nach dem vorigen Punkt 8.5. gilt entsprechend für andere als vertragliche Schadenersatzansprüche. 8.7. Ist der Kunde Unternehmer im Hinblick auf das abgeschlossene oder beabsichtigte Geschäft, so wird die Anfechtung oder Anpassung des Geschäftes wegen Irrtum, Gewährleistung, Schadenersatz, Verkürzung über die Hälfte und jedem sonstigen erdenklichen Rechtsgrund ausgeschlossen. Allfällige Ansprüche des Kunden im Sinne dieses Punktes 8.8. (Unternehmer) müssen bei sonstigem Ausschluss binnen 3 Monaten nach Übergabe/Erfüllung der Werkleistung gerichtlich geltend gemacht werden. IX. Eigentumsvorbehalt 9.1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware vor (Vorbehaltsware), und zwar bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem gegenständlichen Geschäft. Die gelieferten Waren gehen daher erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung einschließlich Nebenforderungen, allfälligen Schadenersatzansprüchen und Verzugszinsen erfüllt hat. 9.2. Verarbeitet der Kunde (gilt auch als Unternehmer) in unserem Eigentum stehende Vorbehaltsware, so entstehen für uns daraus keinerlei Verpflichtungen. 9.3. Der Kunde hat uns von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums oder von uns an ihn verkauften Waren unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Kunde hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Maßnahmen zum Schutz gegen Zugriffe Dritter entstehen. 9.4. Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung unsererseits nicht nach, so können wir die sofortige Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Kunde. Wir sind nach Rückerhalt der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös wird mit unseren Forderungen und der Vertragsstrafe aufgerechnet. X. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht 10.1. Für das Geschäfts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich, mit Ausnahme der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechtes, auch wenn der Kunde seinen Wohn-, Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat. 10.2. Für alle Streitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit des für 3385 Prinzersdorf, Niederösterreich, sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. XI. Salvatorische Klausel Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht. XII. Preise Die aktuellen Anfahrtskosten finden Sie unter Anfahrtskosten. Maximale Entfernung 600 Kilometer für eine Strecke von unserem Firmensitz. Anfahrten erfolgen grundsätzlich nach Erstellung einer Route mit mehreren Kunden. Tipp! Anfahrtskosten teilen zahlt sich aus! Fragen Sie in Ihrer Stallgemeinschaft, wer außer Ihnen eine Sattelberatung in Anspruch nehmen möchte. Sattelpolsterarbeiten von € 90,- bis € 350,-. Kammerweite einstellen € 90,- bis € 320.-
Vermessung, Beratung und Probereiten beim Gebraucht Sattel Probe Vorort: € 170.-

  • bei einem Termin von 2 Personen pro Stall € 130.- ab 3 Personen € 100.- / pro Person! (Diese Probekosten werden beim Kauf eines Sattels innerhalb von 4 Tagen angerechnet )

Vermessung, Beratung, Probereiten beim Neusattel (pauschal) € 170.-

  • bei einem Termin von 2 Personen pro Stall € 130.- ab 3 Personen € 100.- / pro Person! (Diese Probekosten werden beim Kauf eines Sattels innerhalb von 4 Tagen angerechnet)

Protokollierter Equipmentcheck € 95,-. Dabei ist enthalten ein Pferd und ein Sattel, für jedes weitere Pferd € 45,- und für jeden weiteren Sattel € 30,-. Beratung ohne Pferd-Sattelcheck € 45,-. Passformkontrolle ohne Änderungen für Bestandskunden € 30.- Nachkontrollen und Überprüfungen müssen extra bezahlt werden. Auch die erste Nachkontrolle ist laut unserer Tarife kostenpflichtig. Protokollierte dynamische Satteldruckmessung 155 Euro, Sattelleihgebühr pro Woche € 120,-, pro Monat € 300,- exklusive Lieferung und Einstellung. Leihsättel sind die Ausnahme und es besteht keinesfalls Anspruch auf einen Leihsattel. Sattelpreise können hier nicht bekannt gegeben werden, da diese meist völlig anders als „von der Stange“ angeboten werden und nicht über den Ladentisch im hergebrachten Sinn verkauft werden. Die Anfahrtskosten sind nicht in den oben angegebenen Preisen enthalten. Alle Preise gelten natürlich inkl. Mwst. XIII. Ergänzung für Ledermarkerl und Glitzerschmiede 13.1 Individuelle Artikel sind vom Umtausch ausgeschlossen, beachten sie unseren Artikel zur Zufriedenheitsgarantie. Stand 01/2023

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